Familienförderung

Förderungsvorraussetzung

Die Familienförderung wird den Erziehungsberechtigten von Schülern gewährt wenn:

  • der Schüler/die Schülerin zu Beginn eines Schuljahres eine Volks-, Haupt-, Sonder- oder weiterführende Schule in Österreich besucht,
  • der Schüler/die Schülerin vor Beginn des Schuljahres in Mühldorf seinen Hauptwohnsitz hat,
  • der Schüler/die Schülerin zu Beginn des Schuljahres das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat


Förderungshöhe

  •  € 15,-- pro Schülerin bzw. Schüler


Form der Förderung

  • Die Familienförderung wird in Form von Gutscheinen gewährt. Diese Gutscheine können bei den Firmen Högl und Löw ausschließlich für den Erwerb von Schulartikel verwendet werden.


Antragsfrist

  • Juli und August

Zuständig