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Zentrale Heizanlagen, die mit Holz (Vergaserkessel), Pellets oder Hackschnitzel betrieben werden
Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter, welche den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Mühldorf haben
Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 10 % der nachgewiesenen und anerkannten bezughabenden Investitionskosten, höchstens jedoch € 240,--. Der Nachweis der Kosten erfolgt durch Vorlage saldierter Rechnungen.