Alternativenergie

Gegenstand der Förderung:

Zentrale Heizanlagen, die mit Holz (Vergaserkessel), Pellets oder Hackschnitzel betrieben werden

Förderungswerber:

Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter, welche den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Mühldorf haben

Förderungshöhe:

Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 10 % der nachgewiesenen und anerkannten bezughabenden Investitionskosten, höchstens jedoch € 240,--. Der Nachweis der Kosten erfolgt durch Vorlage saldierter Rechnungen.

Sonstige Förderungsvoraussetzungen:

  • Die Anlage ist im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Mühldorf zu errichten und darf innerhalb von sieben Jahren nicht weiterveräußert werden.
  • Ein Zuschuss wird nur dann gewährt, wenn alle zivilrechtlichen Erfordernisse erfüllt sind und die erforderlichen Zustimmungserklärungen, sowie allfällige erforderliche behördliche Bewilligung bzw. Bauanzeige für die Errichtung der Anlage durch den Förderungswerber vor deren Ausführung eingeholt wurde bzw. erfolgt ist.
  • Die Anlage muss den geltenden Normen entsprechen.
  • Der Förderungswerber verpflichtet sich, der Marktgemeinde Mühldorf oder einer von dieser beauftragten Person jederzeit nach Voranmeldung Zugang zur geförderten Anlage zwecks Begutachtung zu gewähren.
  • Ansuchen können binnen 6 Monaten nach Inbetriebnahme beim Gemeindeamt Mühldorf eingebracht werden. Es werden nur Rechnungen mit Datum nach dem 1. Juli 2006 anerkannt.
  • Die Förderung ist im Falle der Nichteinhaltung der Normen dieser Richtlinien zurückzuzahlen.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Zuständigkeiten