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Aktueller Standort: Home > Bürgerservice > Gemeindeamt > Förderungen
1. Fördergegenstand: Soziale Abfederung von Gemeindegebühren
2. Förderwerber: Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die Wasserbezugs- und
Kanalbenützungs gebühren an die Marktgemeinde Mühldorf bezahlen
3. Voraussetzungen: Beglichene Vorschreibungen des der Antragstellung vorangegangenen Jahres und
maximale Monats-Nettoeinkommen in Abhängigkeit der Haushaltsgröße – laut der an der Amtstafel
veröffentlichten Tabelle
4. Antragstellung: Gemeindeamt der Marktgemeinde Mühldorf, jeweils 1. Juli bis 31. Oktober während
der Parteienverkehrszeiten, mit Einkommensnachweisen des der Antragstellung vorangegangenen
Jahres
5. Förderhöhe: 10 % bzw. 7,5 % der von der Marktgemeinde Mühldorf vorgeschriebenen Wasserbezugs-
und Kanalbenützungsgebühren in Abhängigkeit der Haushaltsgröße – laut der an der Amtstafel
6. Form der Förderung: Gutschein, der bei jedem Mühldorfer Gewerbebetrieb eingelöst werden kann
7. Gültigkeit des Gutscheins: 31. Dezember des jeweiligen Jahres der Antragstellung
8. Rechtsausschluss: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Familienförderung
9. Inkrafttreten: Diese generelle Richtlinie tritt am 01.01.2011 in Kraft