Haushaltsförderung

1.   Fördergegenstand: Soziale Abfederung von Gemeindegebühren

2.   Förderwerber: Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die Wasserbezugs- und

      Kanalbenützungs gebühren an die Marktgemeinde Mühldorf bezahlen

3.   Voraussetzungen: Beglichene Vorschreibungen des der Antragstellung vorangegangenen Jahres und

      maximale Monats-Nettoeinkommen in Abhängigkeit der Haushaltsgröße – laut der an der Amtstafel

      veröffentlichten Tabelle

4.   Antragstellung: Gemeindeamt der Marktgemeinde Mühldorf, jeweils 1. Juli bis 31. Oktober während

      der Parteienverkehrszeiten, mit Einkommensnachweisen des der Antragstellung vorangegangenen

      Jahres

5.   Förderhöhe: 10 % bzw. 7,5 % der von der Marktgemeinde Mühldorf vorgeschriebenen Wasserbezugs-

      und Kanalbenützungsgebühren in Abhängigkeit der Haushaltsgröße – laut der an der Amtstafel

      veröffentlichten Tabelle

6.   Form der Förderung: Gutschein, der bei jedem Mühldorfer Gewerbebetrieb eingelöst werden kann

7.   Gültigkeit des Gutscheins: 31. Dezember des jeweiligen Jahres der Antragstellung

8.   Rechtsausschluss: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Familienförderung

9.   Inkrafttreten: Diese generelle Richtlinie tritt am 01.01.2011 in Kraft

Zuständig