Wirtschaftsförderung

  • Gegenstand der Förderung ist die Schaffung neuer bzw. zusätzlicher Arbeitsplätze.
  • Förderungswerber können Unternehmer mit einer Betriebsstätte in der Marktgemeinde Mühldorf sein.
  • Die Förderungshöhe beträgt 50 % der für den neuen bzw. zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz an die Marktgemeinde Mühldorf entrichteten Kommunalsteuer.
  • Eine Förderung pro förderungsfähigem Arbeitsplatz wird maximal drei Jahre lang gewährt.
  • Zur Erlangung der Wirtschaftsförderung ist eine schriftliche Antragstellung erforderlich.
    Dem Antrag sind entsprechende Nachweise und Unterlagen wie Meldung beim Sozialversicherungsträger, Zahlungsnachweise, Bemessungsgrundlagen, beizulegen.