Die „normale“ Lage des Kindes bei der Geburt ist die sogenannte Schädellage. Dabei liegt das Kind mit dem Kopf nach unten im Becken, das Gesicht ist in der Regel zum Rücken der Mutter gerichtet. Bei etwa 95 Prozent aller Geburten liegt das Kind in dieser Position. Es werden zuerst der Kopf des Kindes und zuletzt die Beine entbunden. Mehr zum Thema: Der natürliche Ablauf der Geburt
Neben dieser Geburtslage können Kinder auch andere Positionen einnehmen. Dazu zählen vor allem die Beckenendlage sowie die Quer- und die Schräglage. Diese Positionen werden als Lageanomalien bezeichnet und können eine vaginale Geburt erschweren oder sogar unmöglich machen.
Beckenendlage
Bei der Beckenendlage liegt das Kind „anders herum“, also mit dem Kopf nach oben und dem Po, dem Steiß oder den Füßen nach unten in der Fruchtblase. Die häufigste Form der Beckenendlage ist die reine Steißlage: das Kind liegt mit dem Po nach unten, die Beine sind hochgeschlagen und nach oben gerichtet.
Bei etwa 5 von 100 Geburten kommt es zu einer Beckenendlage. Da sich der Kopf des Kindes erst zum Ende der Schwangerschaft zum Becken richtet, kommt die Beckenendlage auch gehäuft bei Frühgeburten vor. Etwa 10 bis 15 von 100 Frühgeburten sind betroffen. Auch bei Mehrlingsgeburten tritt die Beckenendlage mit 25 von 100 Geburten häufiger auf.
Weitere Risikofaktoren für eine Beckenendlage sind u.a.:
- plazentare Anomalien (z.B. Placenta praevia),
- Uterusanomalien (z.B. Myom),
- kindliche Fehlbildungen,
- ein früheres Geschwisterkind oder ein Elternteil, das sich in Steißlage befand,
- Extremwerte des Fruchtwasservolumens wie Polyhydramnion (zu viel Fruchtwasser) oder Oligohydramnion (zu wenig Fruchtwasser).
- Hypothyreose der Mutter,
- kurze Nabelschnur,
- fetale Wachstumsrestriktion (verlangsamtes Wachstum des Babys im Mutterleib)
- höheres Alter der Mutter.
Um einen Kaiserschnitt oder eine risikoreichere vaginale Entbindung zu vermeiden, kann die Ärztin oder der Arzt bei Beckenendlage eine äußere Wendung am Ende der Schwangerschaft in Betracht ziehen. Dabei wird versucht, das Kind durch äußere Handgriffe zu wenden, das heißt, eine Beckenendlage in eine Schädellage umzuwandeln. Voraussetzungen sind, dass genug Bewegungsfreiheit in der Gebärmutter vorhanden (genug Fruchtwasser, normalgewichtiges Kind) und das Kind reif ist (nach Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche).
Entsprechend den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ist eine vaginale Geburt bei Beckenendlage grundsätzlich möglich und sicher. Bei einigen Formen der Beckenendlage wird jedoch immer ein primärer Kaiserschnitt durchgeführt. Wenn Schwangere eine vaginale Beckenendlagengeburt wünschen, wird die Ärztin oder der Arzt die werdende Mutter informieren, welche Klinik in der Umgebung eine vaginale Beckenendlagengeburt anbietet. In diesem dafür spezialisierten Krankenhaus kann dann die Entbindung erfolgen, wenn keine Kontraindikationen vorliegen.
Querlage und Schräglage
Von einer Querlage spricht man, wenn das Kind quer im Becken der Mutter liegt, d.h., die Längsachse des Kindes liegt im rechten Winkel zur Längsachse der Mutter. Liegen Längsachse des Kindes und Längsachse der Mutter in einem spitzen Winkel zueinander, spricht man von einer Schräglage.
Quer- oder Schräglagen treten insgesamt bei etwa einem Prozent aller Schwangerschaften auf.
Faktoren, die eine Quer- oder Schräglage begünstigen, sind z.B.:
- Placenta praevia,
- Uterusanomalien,
- Mehrlingsschwangerschaften,
- Beckenanomalien,
- Frühgeburt,
- Mehrlingsgeburt.
Die Querlage stellt eine geburtsunmögliche Lage dar, es ist keine vaginale Entbindung möglich. Treten Wehen auf, so stellt sich immer die Schulter in den Beckeneingang ein. Der Kopf steht über der einen, der Steiß über der anderen Beckenschaufel. Kinder, die in Schräglage liegen, drehen sich meist beim Einsetzen der Wehen und nehmen dann entweder eine Längslage (Schädellage oder Beckenendlage) oder eine Querlage ein. Generell sind Querlagen immer mit geplantem Kaiserschnitt zu entbinden.
Da Kinder in Schräg- oder Querlage relativ weit oben im Becken liegen, besteht die Gefahr, dass bei einem Blasensprung die Nabelschnur oder der Arm des Kindes nach unten rutscht. Man spricht von einem Nabelschnur- bzw. einem Armvorfall. Beide stellen gefürchtete Komplikationen dar. Bei einem Nabelschnurvorfall kommt die Nabelschnur zwischen Kind und Geburtskanal zu liegen und kann dadurch beim Eintritt des Kindes in den Geburtskanal abgeklemmt werden. Bei einem Armvorfall rutscht ein Arm des Kindes in den Geburtskanal. In der Folge wird das Kind unter den Wehen im kleinen Becken „zusammengefaltet“, und die Schulter kann sich im Becken verkeilen. Dies wird als verschleppte Querlage bezeichnet und kann zu einer Uterusruptur führen. Es sollte so schnell wie möglich ein Kaiserschnitt durchgeführt werden.