In Österreich gibt es keine Impfpflicht. Die Entscheidung, ob jemand geimpft werden möchte oder nicht, liegt bei jedem selbst oder bei der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist. Um eine Entscheidungsfindung für oder gegen eine Impfung erlangen zu können, bedarf es Information und Aufklärung durch die Ärztin/den Arzt. Vor der Durchführung der Impfung sind Ärztinnen und Ärzte daher verpflichtet den Impfling (bzw. vor Vollendung des 14. Lebensjahres einen Elternteil bzw. die Person, die mit Pflege und Erziehung betraut ist) über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären.